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RubrikEinsatz zurück
ThemaHilfsfrist Bremen -war: 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in RLP5 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen738867
Datum18.09.2012 12:27      MSG-Nr: [ 738867 ]1760 x gelesen

Geschrieben von Anton K.Dort wird für Bremen eine Frist von 95% in 10 min angegeben. Kann das mal jemand für mich entschlüsseln?

Google war mein Freund

Geschrieben von Der Senator für Inneres und Sport, Seite 1Die Konkretisierung der Begrifflichkeit regelmäßig erfolgt dabei unter Bezugnahme auf die im Bremischen Hilfeleistungsgesetz vorgenommene Definition zum Rettungsdienst. Danach besteht die Vorgabe, in mindestens in 95 % aller Notfälle innerhalb einer Eintreffzeit von höchstens 10 Minuten vor Ort zu sein.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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 18.09.2012 11:44 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ...
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 18.09.2012 12:16 Bori7s L7., Neuburg am Rhein
 18.09.2012 12:27 Uwe 7S., Bürstadt
 18.09.2012 12:42 Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
 18.09.2012 19:50 Seba7sti7an 7W., Linden

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