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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 738789 | ||
Datum | 17.09.2012 18:14 MSG-Nr: [ 738789 ] | 5672 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Steffen W. Mir ist kein Fall bekannt, in dem es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist. Wäre auch nur nach einem Schadensfall möglich, denn in der FwVO steht ja auch der schlanke Satz, daß Dritte aus dieser Verordnung keine Rechte ableiten können. Auch der letzte Satz kam erst mit der letzten Änderung der FwVO. Die 8-Minuten-Hilfsfrist hingegen war schon in der FwVO von 1991 und meines Wissens auch schon in der Vorgängerverordnung (weiß nur leider nicht mehr, wie die hieß) von 1975 drin. Gruß, Michael | ||||
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