Rubrik | Einsatz |
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Thema | 8 Minuten! - Einsatzgrundzeit in Rheinland-Pfalz- war: Pflicht-FW ... | 21 Beiträge |
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 738786 |
Datum | 17.09.2012 18:01 MSG-Nr: [ 738786 ] | 5439 x gelesen |
Infos: | 17.09.12 Einsatzgrundzeit von 8 Minuten - Warum? [Landesfeuerwehrinspekteur Ministerialrat Hans-Peter Plattner]
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Tragkraftspitzenanhänger
Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Jürgen M.Welchen Hintergrund hat diese recht strenge Vorgabe in Rheinland-Pfalz?
Das hat wohl damit zu tun, daß seitens der Politik im Wahlkampf solche Sätze wie "Wir lassen nicht nur die Kirche im Dorf sondern auch die Feuerwehr!" verwendet wurden und werden. Also wird dies zumindest auf dem Papier dann auch so festgehalten. Wenn man sich dann aber mal den Anhang 2 und die Fußnoten dazu genauer anschaut stellt man fest, daß "wirksame Hilfe" auch aus einem TSA bestehen kann laut FwVO.
Außerdem steht dort ja auch nur "in der Regel", also wenn zwischen Wehrleiter als "Chef der Feuerwehr" (Ebene Verbandsgemeinde, vorherrschende Gebietskörperschaft in RLP, fast keine eigenständigen Gemeinden mehr) und Verwaltung / Verbandsgemeinderat Einigkeit herrscht, daß man das Schutzniveau tiefer ansetzt, dann ist das auch möglich. Und wird durch die Aufsichtsbehörden auch toleriert und abgesegnet!
Mir ist kein Fall bekannt, in dem es zu einem Gerichtsverfahren gekommen ist. Wäre auch nur nach einem Schadensfall möglich, denn in der FwVO steht ja auch der schlanke Satz, daß Dritte aus dieser Verordnung keine Rechte ableiten können.
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| 17.09.2012 17:44 |
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Stef7fen7 W.7, Elmstein Pflichtfeuerwehr in Ortschaft in Rheinland-Pfalz eingerichtet | |