News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Beurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen] | 14 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 738416 | ||
Datum | 14.09.2012 15:24 MSG-Nr: [ 738416 ] | 5026 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Jürgen M. Auf welcher Rechtsgrundlage handelt da dann der Bürgermeister? Augenscheinlich auf Keiner! Wobei man den Grund der Beurlaubung schon mal hinterfragen sollte, vlt. gibts ja eine zivil- oder strafrechtliche Grundlage. Oder etwas, was man mit "Gefahr in Verzug" begründen könnte?! Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|