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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Beurlaubung vom Feuerwehr-Dienst? [Sachsen] | 14 Beiträge | ||
| Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 738416 | ||
| Datum | 14.09.2012 15:24 MSG-Nr: [ 738416 ] | 5033 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Jürgen M. Auf welcher Rechtsgrundlage handelt da dann der Bürgermeister? Augenscheinlich auf Keiner! Wobei man den Grund der Beurlaubung schon mal hinterfragen sollte, vlt. gibts ja eine zivil- oder strafrechtliche Grundlage. Oder etwas, was man mit "Gefahr in Verzug" begründen könnte?! Gruß Jan Ich werde mich nicht zurückziehen, das tun nur Deppen! Ich mache "Kehrt!" und dann "Vorwärts!" ;) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | ||||
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