1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Christian F.Mit welcher Begründung? Heimrauchwanrmelder sind nur dazu tauglich, anwesenden Personen die dazu in der Lage sind die Flucht zu ermöglichen.
Will man Sachwertschutz, dann muß man eine BMA mit Aufschaltung einbauen.
Das eine schließt jeweils das andere nicht aus. ;-)
Geschrieben von Christian F.Nebenbei. Als wir vor über 10 Jahren als wir mit der RRL-Kampagne begonnen haben bei Gebäudeversicherungen nachgefragt haben ob nicht ein Prämienabschlag durch Rauchmelder ein Anreiz wäre haben die uns mitgeteilt dass der erwartete Sachschadensrückgang so gering wäre, dass sich das in den Prämien so gut wie nicht niederschlagen würde...
Ist abreißen und entsorgen eigentlich preiswerter als sanieren?
Wie schon jemand schrieb: Droht man mit einem Mythos wie Erlöschen des Versicherungsschutzes, wird der deutsche Michel aufmerksam. Aber da wird man die Versicherungen nicht mit ins Boot kriegen.
Den Mythos, dass die Melder nur Fehlalarme machen und Batterien fressen, kriegen wir auch mit den neuen, qualitativ hochwertigen 10-Jahresrauchmeldern, Q-Kennzeichnung, neuer Norm EN 14604 nicht mehr aus den Köpfen.
Geschrieben von Christian F.Und ich halte als überzeugter Rauchmelderanhänger und -befürworter und als jemand der damit quasi-missionarisch unterwegs ist immer noch überhaupt nichts von irgend welchen Rauchmelderpflichten...
Also hilft nur Aufklärungsarbeit.......
-- nur privat / beruflich hier --
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