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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaTauchflaschen/schwere Gegenstände an Bord sichern!?12 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg737824
Datum08.09.2012 13:45      MSG-Nr: [ 737824 ]4074 x gelesen

Geschrieben von Frank K.... bei den entsprechenden Druckgasbehältnissen IMMER ein Ventilschutz angebracht sein muss ... ... sofern dies technisch möglich ist.
Bei Kleinflaschen gibt es häufig keinen Ventilschutz oder eine Schutzkappe, hier sind andere Lösungen gefragt, z.B. geeignete Halterungen.

Geschrieben von Frank K.Außerdem sollen Druckgasgefäße liegend transportiert werden.
ADR 7.5 lässt auch den Transport von stehenden Flaschen zu, wenn diese gegen Umfallen gesichert sind.


Im übrigen ist René nach ADN 1.1.3.1 Buchst. a von der Einhaltung der Gefahrgut-Vorschriften auf dem Wasser befreit. Er muss "nur" mit entsprechenden Maßnahmen dafür sorgen, das kein gefährlicher Inhalt freiwerden kann - und die Forderung ist IMHO erfüllt.

Beste Grüße
Udo Burkhard
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