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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht zur Brandschutzbedarfsplanung in welchen Bundesländern? | 17 Beiträge | ||
Autor | Pasc8al 8D., Wuppertal / NRW | 737308 | ||
Datum | 04.09.2012 11:27 MSG-Nr: [ 737308 ] | 3748 x gelesen | ||
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So, zum Anfang erst mal vielen Dank für die bisherigen Antworten und entschuldigung für meine späte Stellungnahme. Brandschutzbedarfsplanung wäre für mich definiert als Plan der zuständigen Behörde zur Festlegung des personellen und materiellen Bedarfs für den Abwehrenden Brandschutz eines bestimmten Gebiets. Am einfachsten wären natürlich Verordnungen in denen explizit von "Bedarfsplanung" die Rede ist wie in den oben genannten Bundesländern. | ||||
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