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Funkgerät
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Landesfeuerwehrschule
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaDigitalfunk: Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer45 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg737293
Datum04.09.2012 10:15      MSG-Nr: [ 737293 ]18302 x gelesen
Infos:
  • 31.08.12 LFS BaWü: Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen
  • 31.08.12 OLG Celle · Beschluss vom 17. Juni 2009 · 311 SsRs 29/09

  • hallo,

    Geschrieben von Thomas K.Funkgeräte sind vom Verbot ausdrücklich ausgenommen.
    Digi-FuG, die nicht zum telefonieren freigeschaltet sind, sind also keine Telefone, sondern reine FuG und damit vom Verbot nicht erfasst.

    Geschrieben von Thomas K.Die Frage ist doch eher, sind Digi-FuG mit denen man auch telefonieren kann, nun Handy's (und damit verboten) oder FuG (und damit ausgenommen).

    Wenn man 1 + 1 zusammenzählt und den Absatz in dem Schreiben der LFS BaWü liest müsste man schon zum Schluss kommen das BOS-Digitalfunkgeräte im TMO-Modus darunterfallen:

    Dies lasst sich auch einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle entnehmen, nach dem Funkgerate grundsatzlich nicht als Auto- oder Mobiltelefone zu qualifizieren sind. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Funkgerat benutzt wird, mit dem auch eine Kommunikation im offentlichen Fernsprechnetz moglich ist. Bei solchen sogenannten Kombinationsgeraten erfullt jede Art der Bedienung, auch wenn sie nicht der Kommunikation im offentliche Fernsprechnetz dient, den Tatbestand des § 23 Absatz 1a StVO.
    Ein ins BOS-Digitalfunk-Netz eingebuchtes Digitalfunkgerät über das auch telefoniert werden kann dürfte da schon unter das Handyverbot am Steuer fallen.

    Wobei das dann sicherlich im Einzelfall zu betrachten ist. Die Option "telefonieren" kann ja individuell freigeschaltet werden.

    Ich kann mir da in Zukunft (auf der Basis der aktuellen Rechtslage) schon eine Unterscheidung vorstellen:

    • Digitalfunkgeräte mit Telefonmöglichkeit => dürfen am Steuer nicht benützt werden

    • Digitalfunkgeräte ohne Telefonmöglichkeit => dürfen am Steuer benützt werden


    Auf das Urteil des OLG Celle wird auch von anderer berufener Seite bezug genommen:

    Neue Entscheidung zum Handyverbot in Kraftfahrzeugen

    Selbst wenn Funkgerate dem Wortlaut des Handyverbotes nach nicht unter die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung fallen, kann deren Benutzung wahrend der Fahrt gleichwohl verboten sein. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Funkgerat uber eine Zusatzfunktion verfugt, die es dem Benutzer ermoglicht, Telefonate in das Fernsprechnetz abzusetzen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle hervor (AZ: 311 SsRs 29/09). Die Entscheidung betrifft einen Fall, in dem ein Mann wahrend der Fahrt ein Mobilfunkgerat an das rechte Ohr hielt und damit kommuniziert hatte.
    Vom Grundsatz her verbleibt es aber dabei, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung lediglich die Benutzung von Mobil- und Autotelefonen nicht aber die Benutzung und Bedienung von Funkgeraten verboten ist. Der Betrieb eines Amateurfunkgerates im Sinne des Amateurfunkgesetzes wahrend der Fahrt mit dem Auto ist daher nicht nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Auf die entsprechenden Hinweise im Mitgliederservicebereich unter Juristischer Verbandsbetreuung zur Thematik wird verwiesen.

    Christina Hildebrandt Juristische Verbandsbetreuung DARC e.V.


    MkG Jürgen Mayer

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     31.08.2012 18:48 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü) Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer
     31.08.2012 18:54 Jürg7en 7M., Weinstadt
     31.08.2012 19:01 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     31.08.2012 19:04 Jürg7en 7M., Weinstadt
     31.08.2012 19:08 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     31.08.2012 19:17 Denn7is 7E., Menden
     31.08.2012 19:22 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     31.08.2012 19:25 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     31.08.2012 19:33 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     31.08.2012 19:35 ., Dinslaken
     31.08.2012 19:38 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     31.08.2012 19:41 ., Dinslaken
     02.09.2012 07:21 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     02.09.2012 08:08 ., Bad Hersfeld
     02.09.2012 08:51 ., Flensburg
     02.09.2012 13:11 Mark7us 7B., Gummersbach
     02.09.2012 13:22 ., Flensburg
     02.09.2012 13:30 Mark7us 7B., Gummersbach
     04.09.2012 15:16 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
     04.09.2012 15:17 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.09.2012 15:24 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
     04.09.2012 15:44 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.09.2012 15:52 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
     04.09.2012 16:09 Chri7sti7an 7F., Wernau
     04.09.2012 17:03 Anto7n K7., Mühlhausen
     05.09.2012 16:14 Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
     05.09.2012 17:39 Anto7n K7., Mühlhausen
     04.09.2012 15:22 Thom7as 7K., Hermeskeil
     04.09.2012 15:28 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
     02.09.2012 21:31 Thom7as 7K., Hermeskeil
     03.09.2012 16:52 Alex7and7er 7P., Braubach
     03.09.2012 17:07 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.09.2012 17:44 Lars7 W.7, Osnabrück
     04.09.2012 00:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     04.09.2012 09:48 Lars7 W.7, Osnabrück
     04.09.2012 09:51 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.09.2012 09:55 Thom7as 7K., Hermeskeil
     04.09.2012 10:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
     04.09.2012 08:35 Thom7as 7K., Hermeskeil
     04.09.2012 08:54 ., Flensburg
     04.09.2012 13:51 Kevi7n M7., Kronshagen
     04.09.2012 14:02 Thom7as 7K., Hermeskeil
     03.09.2012 19:06 Alex7and7er 7P., Braubach
     04.09.2012 15:09 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
     04.09.2012 15:11 Jürg7en 7M., Weinstadt
     10.09.2012 18:25 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

    0.545


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