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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrtkostenersatz nach Einsatz? | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 736649 | ||
Datum | 31.08.2012 09:37 MSG-Nr: [ 736649 ] | 3489 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Christian F. Wenn die Einsatzkraft auch weiterhin zur Verfügung stehen soll, auch wenn es mal wieder um diese Uhrzeit "klingelt", dann übernimmt man diesen Mehraufwand für eine Fahrkarte mit dem ÖPNV zur Arbeit einfach. Das geht im Haushalt einer durchschnittlichen Gemeinde wertmäßig locker unter... Und zeigt den Feuerwehrangehörigen die Wertschätzung der Gemeinde für ihre Tätigkeit Umgekehrt - also wenn es bei so einer Erstattung Probleme gibt - dürfte die "Kollateralschäden" deutlich gravierender Ausfallen. Das wäre dann der Anlass das die anderen Feuerwehrangehörigen im Alarmfall zuerst mal prüfen ob es aus "wirtschaftlichen" Gründen sinnvoll ist überhaupt zum Einsatz zu kommen. Da hilft dann auch kein Feuerwehrgesetz in dem die Dienstpflicht festgelegt ist. Für die individuellen Entscheidungen kann man relativ oft gute Eine Gemeinde tut gut daran solche kleinen Problemchen der Feuerwehrangehörigen unbürokratisch schnell aus der Welt zu schaffen. Günstiger kann sie die Pflichtaufgabe den Brandschutz sicherzustellen sonst nicht erfüllen. Die Einsatzkräfte sind immer der wichtigste Bestandteil der notwendigen Einsatzmittel ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [31.08.12 09:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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