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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Fahrtkostenersatz nach Einsatz? | 18 Beiträge | ||
| Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 736613 | ||
| Datum | 30.08.2012 21:51 MSG-Nr: [ 736613 ] | 4206 x gelesen | ||
Ich habe gerade keine entsprechenden Datenbanken zur Hand, aber ich halte das für recht eindeutig. Vom juristischen Bauchgefühl (gefährlich...) her: ÖPNV ja. Sofern nicht zumutbar (mögliche Kriterien wären meines Erachtens z.B. Fahrzeit, Umsteigebeziehungen, ggf. Wartezeiten, Erhalt der Erholungszeit) dann auch ggf. ein Taxi, immerhin geht es ja um "notwendige" Auslagen. Eine Regelung in der Hauptsatzung Dausenaus gibt es nicht und braucht es dafür ja auch nicht (geht nicht um eine Aufwandsentschädigung sondern um einen konkreten Nachteilsausgleich), der Anspruch ergibt sich mE unmittelbar aus dem Gesetz. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | ||||
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