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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vebot von Pfeffer und/oder CS Sprays im Einsatz | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern | 736417 | ||
Datum | 29.08.2012 22:43 MSG-Nr: [ 736417 ] | 2865 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Andreas K. Fürs BRK gibt es von der Landesgeschäftsstelle hierzu ein aktuelles Rundschreiben vom 20.08.2012, in dem jegliches Mitführen von Waffen inkl. Reizstoffsprays im Rettungsdienst verboten ist. Das ist mal eine Aussage die zu meiner Frage passt. Nun stellt sich mir die Frage darf das BRK das auch. Ist das BRK Arbeitsrechtlich dazu berechtigt dies zu verbieten. Kann das BRK es auch seinen Ehrenamtlichen z.B. in den SEGen verbieten. Die Frage bezieht sich nicht direkt auf das BRK. Mich interessiert wie weit die Rechtslage so etwas zulässt. | ||||
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