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Bayerisches Rotes Kreuz
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaVebot von Pfeffer und/oder CS Sprays im Einsatz7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Augsburg / Bayern736417
Datum29.08.2012 22:43      MSG-Nr: [ 736417 ]2865 x gelesen
Infos:
  • 17.09.12 Buchtipp: Eigensicherung im Rettungsdienst, Situationsgerechtes Verhalten in Konflikt- und Gefahrenlagen

  • Geschrieben von Andreas K.Fürs BRK gibt es von der Landesgeschäftsstelle hierzu ein aktuelles Rundschreiben vom 20.08.2012, in dem jegliches Mitführen von Waffen inkl. Reizstoffsprays im Rettungsdienst verboten ist.

    Das ist mal eine Aussage die zu meiner Frage passt. Nun stellt sich mir die Frage darf das BRK das auch. Ist das BRK Arbeitsrechtlich dazu berechtigt dies zu verbieten.

    Kann das BRK es auch seinen Ehrenamtlichen z.B. in den SEGen verbieten.

    Die Frage bezieht sich nicht direkt auf das BRK. Mich interessiert wie weit die Rechtslage so etwas zulässt.

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     28.08.2012 21:01 Seba7sti7an 7H., Augsburg
     28.08.2012 21:15 Flor7ian7 M.7, Ingolstadt
     28.08.2012 21:38 Lars7 B7., Weinstadt
     28.08.2012 23:08 Rein7hol7d B7., Kirchenpingarten
     29.08.2012 07:45 Andr7eas7 K.7, Sophienthal (Weidenberg)
     29.08.2012 22:43 Seba7sti7an 7H., Augsburg
     17.09.2012 09:10 Sven7 H.7, Steinfeld

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