Hallo Sascha,
ich denke mal, du meinst CS- Reizstoff, also ein Zeug, was zur Selbstverteidigung frei mitgeführt werden darf. Ob dir dein Vorgesetzter verbieten kann, etwas mitzuführen, was zur Selbstverteiduígung im Sinne von Notwehr mitgeführt werden darf, kann ich dir nicht sagen. Was ich sagen kann, ist, dass CS- Reizstoff ggf. "etwas" inndifferenziert wirkt. Das heisst, dass das Zeug z. B. auch der Windrichtung unterliegt und damit beim Einsatz je nach Wind plötzlich auch gegen dich selbst wirken kann. Pfefferspray könnte da gezielter wirken, darf aber in Deutschland nur zur Abwehr aggressiver Tiere von jedermann eingesetzt werden. Daher ist es für deine Zwecke eher ungeeignet.
Eine ganz andere Sache ist die: Wenn ich eine Waffe mitführe, muss ich auch in der Lage sein, diese im gesetzlichen Rahmen so einzsetzen, dass nur (und ich meine absolut nur) die beabsichtigte Wirkung eintritt. Ich muss auch wissen, wann ich eine Waffe zur Wirkung bringen darf. Kurz gesagt: Ich muss im Einsatz einer Waffe geschult sein. Und wenn dein Vorgesetzter schon gegen dass blosse mitführen von CS- Sprays ist, wird er dich und deine Kollegen kaum drauf schulen wollen.
Ich rate eher zu Schulungen die Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit aggressiver Kundschaft vermitteln (von der Deeskalation bis hin zur einfachen Selbsverteidigung). Und dafür wiederum hat der Dienstherr zu sorgen. Aufrüstung in unserem Bereich hat da meiner Meinung nach nix zu suchen. Wir sind "die Guten", die nur helfen wollen, wenn´s nicht mehr anders geht, muss halt die Polizei ran.
mkg
Reinhold Bauer
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