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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Vebot von Pfeffer und/oder CS Sprays im Einsatz | 7 Beiträge | ||
Autor | Lars8 B8., Weinstadt / Baden-Württemberg | 736217 | ||
Datum | 28.08.2012 21:38 MSG-Nr: [ 736217 ] | 3412 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Sascha H. Ist es zulässig dass dir ein vorgesetzter das mitführen von "Reizstoff-Sprays" im Dienst generell untersagen darf. Da ich nicht weiß, in welcher Funktion (RD, FW, ?) du diesen Spray mitführen willst, kann ich dir rechtlich nicht genau sagen ob dir dein Vorgestzter das verbieten darf. Meiner eigenen Meinung nach kann er das, wie er auch zum Bespiel das tragen (oder halt nicht tragen) von bestimmten Teilen der (Dienst-)kleidung vorschreiben kann. Geschrieben von Sascha H. So weit ich weiss fallen diese Spray nicht unter das Waffengesetz. Das mag stimmen. Meines Wissens nach ist der der Einsatz von Pfefferspray bei Privatpersonen ausschließlich auf die Abwehr von Tieren bezogen. Nur Polizei (SB) hat eine entsprechende Ausnahmegehnehmigung für den Einsatz am Menschen. Wenn du ihn also anwendest, hast du schon eine gewisse Erklärungsnot, besonders im Dienst. CS-Gas ist zwar frei, leidet aber unter dem selben Problem wie Pfefferspray: Alles was du in dieser Art mitschleppst, kann im Zweifelsfall auch gegen dich selber angewendet werden (evtl. kann dir dein "Angreifer" den Spray ja entwenden, die Wirknähe beträgt deutlich unter zwei Meter) bzw. trifft dich schon beim eigener Verwendung selber (z.B. geschlossene Räume). Also lieber alle anderen Optionen (Deeskalationstraining, "taktischer Rückzug", Selbsverteidigung usw. ) ausschöpfen und den "Gewalteinsatz" den geschulten Kräften der Polizei überlassen. Viele Grüße Lars _______________________________________________ Alle Texte von mir in diesem Forum sind meine eigene private Meinung und stehen in keinerlei Zusammenhang mit meiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit. | ||||
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