alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

xxx

Technisches Hilfswerk
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEinsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw11 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen734477
Datum14.08.2012 23:34      MSG-Nr: [ 734477 ]3908 x gelesen

Hallo,

geschrieben von Eric M.:
Diese Lücke wird teilweise durch das Beamtengesetz wieder geschlossen.
Hier Beispielsweise aus dem Hessisches Beamtengesetz (die anderen Beamtengesetze nahezu identisch) [...]

Das steht so bzw. so ähnlich in jedem Arbeitsvertrag bzw. den anhängigen Arbeitsrichtlinien. Vor allem in Bezug auf §86 - einfach so wegbleiben ist natürlich nicht, auch nicht im Angestelltenverhältnis o.ä.


Im Niedersächsischen Brandschutzgesetz:
§ 7 - Unvereinbarkeit [...]

Die Dienstpflicht beim Dienstherren (Stadt bzw. BF) geht bei den Beamten somit vor.

1. Wo steht das da? Da ist von "Feuerwehren", "anderen Organisationen" und dem "Vorrang der Feuerwehr" zu lesen. Der üblichen Lesart nach waren mit den "anderen Organisationen und Einrichtungen" zum Beispiel das Rote Kreuz, THW etc. gemeint, im Falle einer Doppelmitgliedschaft. Feuerwehr ist hingegen Feuerwehr, BF wird hier nicht gegen FF abgegrenzt. Dass der Gesetzgeber dem Dienst in der BF vorrang einräumte ließe sich allenfalls aus §7 Abs. 2 ableiten, demnach ein Mitglied einer BF keine Führungsüpostionen in der FF ab Ortsbrandmeister aufwärts übernehmen durfte.

2. Du / Ihr bezieht euch auf ein inzwischen überholtes Gesetz: Das novellierte "Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr" vom 18.07.2012 ist am 26.07.2012 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl.) Nr. 16/2012, S. 269 ff. verkündet worden und am 27.07.2012 in Kraft getreten. Der § (7) "Unvereinbarkeit" ist ersatzlos entfallen.

3. Insgesamt ist das hier diskutierte ein sehr theoretisches Problem. Kommts mal hart auf hart wird wohl auch bei der BF keiner was sagen. Muß ich zum Dienst, kann ich eben nicht mehr kurz zuvor zum FF-Einsatz fahren. Und / oder, explizite gesetzliche Regelungen hin oder her: Hab ich bei der BF Dienst, kann ich wohl kaum zu FF-Einsätzen weg? Ergibt sich schlicht aus der Sache, auch wenn im Gesetz rein buchstabengetreu was anderes steht (§12 (4): Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr sind verpflichtet, an Einsätzen zur Brandbekämplung und Hilfeleistung [...] teilzunehmen.) - geht nun mal nicht.


Gruß

Daniel

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 14.08.2012 20:31 Chri7sto7ph 7R., Berching
 14.08.2012 20:42 Denn7is 7E., Menden
 14.08.2012 21:20 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 14.08.2012 21:45 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 14.08.2012 21:56 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 14.08.2012 22:39 Eric7 M.7, Berlin
 14.08.2012 23:34 Dani7el 7R., Peine
 14.08.2012 22:01 Pete7r S7., Köln
 15.08.2012 18:51 Joch7en 7W., Leutenbach
 14.08.2012 22:59 Anto7n K7., Mühlhausen
 15.08.2012 13:57 Oliv7er 7R., Wettenberg

0.148


Einsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt