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Rettungsdienst
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaEinsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw11 Beiträge
AutorFeli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen734460
Datum14.08.2012 21:56      MSG-Nr: [ 734460 ]4096 x gelesen

Der RD hat laut Niedersäshischem Gesetz das Nachsehen, denn hier ist von einem Vorrang der Feuerwehr gegenüber anderen BOS die Rede.

Bei einer HAW/BF würde ich das anders sehen, da das Gesetz nicht in der Art der Tätigkeit unterscheidet. Auch gibt es viele andere Jobs, die eine Gefahrenabwehr/Prävention in vilen Bereichen des Alltags darstellen.
Sei es die Versorgung Hilfbedürftiger/Kranker oder die in Obhutnahme Schutzbefohlener oder die Polizeilichen Gefahrenabwehr.

Es ist eben eine Lücke im System, mit dem sich im Zweifelsfall leider der jeweiligen Arbeitnehmer rumschlagen muss. Auch wenn ich mir wünschen würde, das sich Abreitgeber und FF/Gemeinde eine Lösungüberlegen würden.

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 14.08.2012 20:31 Chri7sto7ph 7R., Berching
 14.08.2012 20:42 Denn7is 7E., Menden
 14.08.2012 21:20 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 14.08.2012 21:45 Joha7nne7s K7., Sömmerda
 14.08.2012 21:56 Feli7x H7., Winsen-Scharmbeck
 14.08.2012 22:39 Eric7 M.7, Berlin
 14.08.2012 23:34 Dani7el 7R., Peine
 14.08.2012 22:01 Pete7r S7., Köln
 15.08.2012 18:51 Joch7en 7W., Leutenbach
 14.08.2012 22:59 Anto7n K7., Mühlhausen
 15.08.2012 13:57 Oliv7er 7R., Wettenberg

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