Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Einsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw | 11 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 734460 |
Datum | 14.08.2012 21:56 MSG-Nr: [ 734460 ] | 4096 x gelesen |
Rettungsdienst
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Der RD hat laut Niedersäshischem Gesetz das Nachsehen, denn hier ist von einem Vorrang der Feuerwehr gegenüber anderen BOS die Rede.
Bei einer HAW/BF würde ich das anders sehen, da das Gesetz nicht in der Art der Tätigkeit unterscheidet. Auch gibt es viele andere Jobs, die eine Gefahrenabwehr/Prävention in vilen Bereichen des Alltags darstellen.
Sei es die Versorgung Hilfbedürftiger/Kranker oder die in Obhutnahme Schutzbefohlener oder die Polizeilichen Gefahrenabwehr.
Es ist eben eine Lücke im System, mit dem sich im Zweifelsfall leider der jeweiligen Arbeitnehmer rumschlagen muss. Auch wenn ich mir wünschen würde, das sich Abreitgeber und FF/Gemeinde eine Lösungüberlegen würden.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|