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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kostenersatz für das Löschen eines brennenden Fahrzeugs | 5 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 734099 | ||
| Datum | 12.08.2012 14:11 MSG-Nr: [ 734099 ] | 3246 x gelesen | ||
Hi Sven, ist ja auch recht so - Feuer gefangen hat dein Fahrzeug auf der BAB - also während es in Betrieb war (davon gehe ich mal aus, regulär wirste es ja nicht geparkt haben dort). Mit 300 biste aber echt Kunde einer "Discounter Feuerwehr" geworden. Die Rechnung dürfte aber anstandslos von deinem Versicherer übernommen werden. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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