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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenersatz für das Löschen eines brennenden Fahrzeugs5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW734099
Datum12.08.2012 14:11      MSG-Nr: [ 734099 ]3246 x gelesen

Hi Sven,
ist ja auch recht so - Feuer gefangen hat dein Fahrzeug auf der BAB - also während es in Betrieb war (davon gehe ich mal aus, regulär wirste es ja nicht geparkt haben dort).
Mit 300 biste aber echt Kunde einer "Discounter Feuerwehr" geworden. Die Rechnung dürfte aber anstandslos von deinem Versicherer übernommen werden.

Gruß
Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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 11.08.2012 16:26 Uwe 7B., Braunschweig
 12.08.2012 11:14 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 12.08.2012 13:58 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
 12.08.2012 14:11 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 12.08.2012 14:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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