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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 225 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 732963 | ||
Datum | 31.07.2012 17:20 MSG-Nr: [ 732963 ] | 183164 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Markus K. Ich stelle mir nicht das erste Mal die Frage, warum das Reizwort "Sondersignal" bei manchem sofort impliziert, dass die Feuerwehr es nur zum Rasen verwendet? Rasen hab ich nicht gesagt...;-) Auch mit Sonder- und Wegerecht hat der Fahrer des Fahrzeugs, das Wegerecht (oder Sonderrechte) in Anspruch nehmen will, die Verantwortung. Richtig, ich meinte nur es gibt Situationen und Verkehrsanlagen, die wie eine "Falle" wirken können (Einmündungen in "Schnellstraßen", mehrspurige Kreuzungen ...) wo auch kein genutztes Wegerecht mehr Sicherheit schafft! mkg hwk | ||||
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