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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 225 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 732918 | ||
Datum | 31.07.2012 13:37 MSG-Nr: [ 732918 ] | 183383 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Markus K. Nun ja, mit Ausfahrt ist hier Grundstücksausfahrt gemeint, grundsätzlich wäre der "Ausfahrer" sowieso verpflichtet gewesen, den fließenden Verkehr zu beachten. Richtig, nur muß der Wartepflichtige dazu auch eine Chance haben. Ich bin halt der Meinung, dass viele sich beim Autofahren halt zu sehr auf das Gehör verlassen, gerade nachts, wo es eh ruhiger ist. Gehör? Die Ortung von Schall ist im diffusen Feld nicht möglich und sehen kann man nur geradlinig. Das sollte die Fw auch wissen, wenn sie die doch so freie Straße mit der doppelten Geschwindigkeit zu fahren gedenkt, weil ja alles so leer ist... ...aber eben der "Ausfahrer" dann keine Reaktionszeit mehr hat. mkg hwk | ||||
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