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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 225 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 732780 | ||
Datum | 30.07.2012 18:17 MSG-Nr: [ 732780 ] | 183979 x gelesen | ||
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Hallo Forum, Hallo Markus, Geschrieben von Markus K. Ich bin in Siegburg aufgewachsen und neben der betreffenden Feuerwache zur Schule gegangen.Dann hast Du deutlich mehr Ortskenntniss wie ich, ich weis gerade wo Siegburg liegt. Geschrieben von Markus K. Aber: Niemand, der sich dort in diesem Neubaugebiet ansiedelt, hat hinterher das Recht, sich über den Lärm der FW zu beschweren, frei nach dem Motto: "Das hat uns niemand gesagt, dass die Feuerwehr auch mal Krach macht..."Ich gebe Dir für unvermeidbaren Lärm recht. Aber ist das wirklich die Berechtigung, jederzeit soviel Lärm zu machen wie wir wollen? Mir geht es darum, das wir auch einmal Überlegen was und wie wir arbeiten. Wir arbeiten zwar für alle Bürger, der einzelne hat aber, meines Erachtens, trotzdem das Recht das vermeidbare Belästigungen entfallen. Geschrieben von Markus K. Und eine Telefonkette kann doch nicht als ernst gemeinte Alternative zur Sirene gemeint sein, oder?Für Einsätze ohne Eile, warum nicht. Von mir aus, Telefoniert die verantwortliche Führungskraft bis das Erforderliche Personal (2-5 Personen) vorhanden ist. Sirenenalarm ist zwar eine Lärmbelästigung, aber auch eine Gefahrenquelle, da n- Personen (in meinen Augen berechtigt) von höchster Eile geboten ausgehen und Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen. Wenn ich das Vermeiden kann- warum nicht? Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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