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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 225 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 732665 | ||
Datum | 29.07.2012 22:52 MSG-Nr: [ 732665 ] | 183280 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Volker L. So ein ausgemachter Quatsch ! Eine derartige Aussage habe ich niemals gemacht - also interpretiere bitte auch nichts derartiges hinein ! Was interpretiere ich denn? Du schriebst am 26.07.2012 14:51: Ich hatte diese Woche in der Nacht bisher schon 6 Mal um Mitternacht herum das Vergnügen als "BvD" auszurücken. Wo immer möglich fahre ich Nachts nur mit blauem Licht. Doch vor uneinsehbaren Kreuzungen schalte ich rechtzeitig das Horn ein. Die StVO sagt doch aber: (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Also ist der Tatbestand auch aus deiner Sicht nicht immer unbedingt erfüllt? mkg hwk | ||||
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