Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Unwissenheit schützt vor Strafe???? | 18 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 732663 |
Datum | 29.07.2012 22:31 MSG-Nr: [ 732663 ] | 6650 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Maibaumtransport. Also ganz einfach.....
BGV A1 => der Unternehmer hat.... Der Unternehmer ist hier die Feuerwehr bzw. der verantwortliche Kdt.
ArbSchG => §3 Grundpflichten des Unternehmers. Inhaltlich ist §4 wichtig. Zusammen mit § 5 und §9 werden die 3 genannten Grundpflichten (Organisationspflicht, Auswahlpflicht und Kontrollpflicht) definiert.
Grundlage des Arbeitschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung zum Thema Maibaumtransport. Also: was kann passieren, und was kann dagegen getan werde. Dabei ist zu unterscheiden der störungsfreie Transport und das weitere Vorgehen bei Störungen.
Primär ist die Gefahr an der Quelle zu beseitigen. PSA und Schulungen sind nur nachrangig.
In der Praxis wirst Du kaum eine FF finden in der der Kdt. konsequent war und die Gefährdungsbeurteilungen gemacht hat. Jetzt trägt er dadurch ein hohes rechtliches Risiko.
Den Überlegungen bei Euch den Maibaumtransport (und vermutlich auch das Aufstellen) zu unterlassen kann ich nur dringend beipflichten. Das Risiko steht in keinem Verhältnis. Das soll ein Unternehmen mit Mobilkran machen und dafür auch haften. Die traditionelle Methode ist aus Sicht des Arbeitsschutzes nicht mehr zeitgemäß - ohnehin gehört dies nicht zu den Aufgaben einer FF als kommunaler Einrichtung zur Brandbekämpfung und Katastrophenhilfe.
Gruß Volker (und "zufällig" Sicherheitsingenieur)
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 24.07.2012 22:47 |
|
Mart7in 7E., Ergolding |
| 24.07.2012 23:03 |
|
., Thierstein und Magdeburg | |