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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm ![]() | 225 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 732199 | ||
Datum | 26.07.2012 21:47 MSG-Nr: [ 732199 ] | 186873 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rico K. Ja aber da sie die meisten Informationen über die Lage hat, tue ich gut daran mich an ihren Befehl (i. S. d. Führungsvorganges) zu halten. Nein. Meine LtS hat mir nichts zu befehlen. Geschrieben von Rico K. Und bis zur Einsatzübernahme ist sie natürlich auch der EL. Da gibt es ja sowas wie den Lagedienstführer. Nein, auch das gibt es hier nicht. Das o.g. gilt natürlich für uns in der Fläche. In einer Großstadt, wo die BF zugleich ihre eigene LtS betreibt kann natürlich eine entsprechende Regelung gelten. Aber das sind eben wenige Ausnahmesituationen. Aber hier auf dem Land ist die LtS den kreisangehörigen Gemeinden nicht weisungebefugt. Maximal noch, wenn es sich bei der LtS um eine FwLtS mit städtischem HA- Personal handelt für die Wehr in deren Stadt die LtS sitzt. Aber das ist auch das höchste der Gefühle. Alles darüber hinaus sind von der LtS maximal Lageinformationen, ansonsten nur nett gemeinte Tips. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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