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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 225 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 732194 | ||
Datum | 26.07.2012 21:37 MSG-Nr: [ 732194 ] | 186050 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rico K. Naja, da sagt die FwDv 100 aber etwas anderes. ;) Sie ist immer Teil der Einsatzleitung. Bitte wie, bitte was!? Wie kommst du auf den Trichter!? Selbst wenn es so wäre gibt es in Hessen eine entsprechende Rechtsgrundlage... In der steht nunmal: Bei Einsätzen des Brand- und Katastrophenschutzes hat die Zentrale Leitstelle die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Stellen zu unterstützen und ist hierbei an deren Entscheidungen gebunden. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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