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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm ![]() | 225 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 732178 | ||
Datum | 26.07.2012 20:58 MSG-Nr: [ 732178 ] | 187247 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mario D. Ich finde es immer lustig, wenn das betagte Löschfahrzeug auf der fast leeren Autobahn nachts um 3 bei knapp 80 km/h mit Blauhorn die Hasen aufschreckt, während der 40-tonner mit 95 km/h locker auf der Überholspur vorbeizieht.* Ich vermute von der Autobahn kommen keine Lärmbeschwerden. Zumal die Autobahn eben nur fast leer ist. Man kann natürlich bei der Einsatzfahrt den Kaffeesatz lesen, man kann sich aber auch einfach absichern. Geschrieben von Mario D. Glaubt hier jemand ernsthaft, Blauhorn schützt vor Strafe? Hier ist wohl eindeutig zwischen zivil- und strafrechtlichen Folgen zu unterscheiden. Strafrechtlich wird der Ma schwer zu belangen sein. Zivilrechtlich wird es auf eine Teilschuld herauslaufen aber das sollte den Ma nicht persönlich betreffen. Ohne Horn sieht das anders aus. | ||||
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