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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unwissenheit schützt vor Strafe???? | 18 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 732165 | ||
Datum | 26.07.2012 19:49 MSG-Nr: [ 732165 ] | 6957 x gelesen | ||
Na, ja irgendwas wird schon im Busch sein,sonst wäre die Fragestellung nicht im Forum,das ist wie wenn ich das erste Mal Kondome kaufe und sage es ist für meinen Bruder ,nein es ist nicht so wie es aussieht. Ihr zäumt das Pferd eh von hinten auf ,wenn ich sowas unterschreiben lassen muss,Fahrverbote erteile,wieder zurücknehme,da ist keinem geholfen,auch nicht wenn man zig Gerichtsurteile hier postet.Ursachenforschung wäre sinnvoller. Gruß Klaus Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 http://www.facebook.com/gordon.gollob Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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