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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm | 225 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 732072 | ||
Datum | 26.07.2012 14:00 MSG-Nr: [ 732072 ] | 187876 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Frank K. KEIN "Blauhorn" = Kein Wegerecht Zustimmung ! Aber nachts um 3 brauche ich (zumindest in unserer Stadt) auf der Vorfahrtsstraße bei 0 Verkehr kein Wegerecht in Anspruch zu nehmen. Also brauche ich auch kein Blauhorn. Und wenn ich dann Wegerecht brauche (Kreisel, Abbiegen, Ampel, Verkehr etc), reicht es aus, das Blauhorn rechtzeigig vorher einzuschalten. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist) | ||||
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