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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Bürgerbeschwerden über Feuerwehr-Lärm ![]() | 225 Beiträge | ||
Autor | Fran8k S8., Bergkamen / NRW | 732065 | ||
Datum | 26.07.2012 13:53 MSG-Nr: [ 732065 ] | 188324 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton Kastner Und das Fahren mit "Blauhorn" würde ich mir auch nicht so einfach von Anwohner vorschreiben lassen. Aber angeblich wurde das so gehandhabt, weil es auch im RD so gemacht wird.;-( Das fahren mit "Blauhorn" ist doch bundeseinheitlich geregelt. Also entscheidet über den Einsatz von Blaulicht und Signalhorn zur Kenntlichmachung der Inanspruchnahme des Wegerechts einzig der Einsatz (§38 StVO) und der Fahrer der entscheidet ob er zur Sicherstellung des Auftrags das Wegerecht benötigt oder nicht. Fakt ist: KEIN "Blauhorn" = Kein Wegerecht. Bei einem dann erfolgten Unfall ist der Fahrer doch mit einem Bein schon im Gefängnis. Und das kann kein Anwohner oder jemand anders für mich als Fahrer entscheiden. Oder wir warten an jeder Ampel, stellen uns brav in die Warteschlange beim linksabbiegen und halten vor jedem Zebrastreifen. Das der Herzinfarkt dann eben keine gute Prognose mehr hat, oder der Entstehungsbrand zum Vollbrand wird ist dann eben Pech. mit kameradschaftlichem Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | ||||
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