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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unwissenheit schützt vor Strafe???? | 18 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 731776 | ||
Datum | 24.07.2012 23:03 MSG-Nr: [ 731776 ] | 8424 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin E. ist dann der Kommandant haftbar?? M.E. nur, wenn erkennbar gewesen wäre, dass der Mann angetrunken war. Wie sollen sie es sonst verhindern? Alkotest beim Einsteigen? Oder ein Spind, der nur öffnet, wenn man ins Röhrchen gepustet hat? ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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