alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaObjektbegehung - Genehmigung durch GBM?10 Beiträge
AutorMarc8o K8., Sittensen / Niedersachsen730664
Datum14.07.2012 21:13      MSG-Nr: [ 730664 ]3699 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Sven N.In einer mir bekannten Gemeinde, wurde jetzt eine Dienstanweisung erlassen in der für Firmenbesichtigungen oder Objektbegehung, wo wahrscheinlich auch die sonst in Absprache mit den Firmen z.B. durchgeführten Leiterübungen, etc. drunter fallen, jetzt einer Genehmigung durch den Gemeindebrandmeister erfordern...

Warum es einer Genehmigung seitens des GBM bedarf verstehe ich auch nicht. Das man ihn vor einer Objektbegehung informiert kann ich da schon eher nachvollziehen. So kann er sich bei besonders brisanten Objekten gegebenenfalls dazu entschließen, an der Begehung teilzunehmen. Denn sollte es an oder in diesem Objekt zu einem größeren Einsatz kommen wird der GBM dabei sicherlich eine nicht gerade kleine Rolle spielen.

MkG
Marco

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 13.07.2012 20:15 Sven7 N.7, Gehrden
 13.07.2012 20:31 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 13.07.2012 20:45 ., Dinslaken
 14.07.2012 04:42 Fran7k S7., Nossen
 14.07.2012 06:42 Lars7 O.7, Langwedel
 14.07.2012 17:46 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 14.07.2012 18:42 Volk7er 7E., Eydelstedt
 14.07.2012 19:33 Sven7 N.7, Gehrden
 14.07.2012 19:44 ., Flensburg  
 14.07.2012 21:13 Marc7o K7., Sittensen

0.157


Objektbegehung - Genehmigung durch GBM? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt