Geschrieben von Volker E.Nein, braucht er nicht zu wissen. Erst mal sind die Ortsbrandmeister in Nds. in ihrem Zuständigkeitskreis selbst verantwortlich für ihre Ortswehr und außerdem, warum soll er das wissen? Soll man ihm auch z. B. mitteilen, dass man gerade mit dem Fahrzeug unterwegs ist und .... macht oder das man gerade Übungsdienst mit AGT macht?
Sehe ich genauso..
In einer mir bekannten Gemeinde, wurde jetzt eine Dienstanweisung erlassen in der für Firmenbesichtigungen oder Objektbegehung, wo wahrscheinlich auch die sonst in Absprache mit den Firmen z.B. durchgeführten Leiterübungen, etc. drunter fallen, jetzt einer Genehmigung durch den Gemeindebrandmeister erfordern...
Gruß Sven
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