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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wasserversorgung: Hydrantenpflege und -patenschaft | 83 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 730320 | ||
Datum | 11.07.2012 16:07 MSG-Nr: [ 730320 ] | 39295 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus K. Danke, das ist auch meine Meinung, die leider nicht zählt, da wir laut Führung nicht sperren dürfen. Gruß an die Führung. §20 Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren: "Die Feuerwehren sind berechtigt, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um auf der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit die Ordnungsbehörde oder die Polizei entsprechende Maßnahmen nicht getroffen hat. Jede Person ist verpflichtet, diese Maßnahmen zu befolgen." Und zu diesen Maßnahmen gehört natürlich auch die Sperrung einer Verkehrsfläche. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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