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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung?8 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen730018
Datum09.07.2012 06:32      MSG-Nr: [ 730018 ]4741 x gelesen

Geschrieben von ------Kostensatzung FW Ohorn > teilweiser Auszug--- 2. Berechnung

Für den Einsatz von ehrenamtlichem Personal wird ein Aufwendungsersatz pro Stunde verlangt:

2.1. für einen Angehörigen der Feuerwehr außerhalb seiner Arbeitszeit
10,00 Euro/Std.


Aus dieser Textzeile lese ich jetzt aber nur heraus, dass die Stadt den Satz von 10 Euro/Stunde verlangt. Dass das auch so bei dem FA (SB) so ankommt steht da nicht (direkt). Die Stadt könnte den Betrag ja auch einbehalten und argumentieren, dass der betrag für die dienstliche Verpflegung und den Verschleiß der Uniform verwendet werden muss. (Bevor jetzt der Protest losgeht: mir ist schon klar, dass die Kosten für Futter und Kleidung nicht so hoch sind, war nur ein Beispiel.)

Dem gegenüber steht in der Satzung aus Leipzig explizit drin, dass der FA (SB) der Empfänger des Geldes ist.

P.S.: Im THW gibts gerade mal ein Lunchpaket, Zahlungsmittel in Euro erst ab Gruppenführer aufwärts.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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 09.07.2012 00:05 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 00:24 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 09.07.2012 00:58 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 02:25 Jens7 N.7, Ohorn
 09.07.2012 06:32 Uwe 7S., Bürstadt
 09.07.2012 07:51 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf

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