Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Einheitliche einsatzbekleidung | 46 Beiträge |
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 729850 |
Datum | 06.07.2012 14:45 MSG-Nr: [ 729850 ] | 21702 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo,
Geschrieben von Marc D.
Antwort: "Da die ausgesuchte PSA eine gleichwertige (bessere) Schutzwirkung hat als das vorgschriebene."
Wenn die Antwort so ist, dann glaube brauch man auch nicht streiten.
Ist aber die PSA geringerwertig (z.B. HUPF Teil2 und keine Flammschutzhaube für den Innenangriff) dürfte es da anders aussehen.
Geschrieben von Marc D.
Mag sein. Nur wird dann der Kostenverantwortliche wie du es nennst auch die Frage stellen auf welcher Grundlage das Land solche Vorgaben macht. Und dann bist du wieder am Zuge...
Wie bereits geschrieben: "eine Richtlinie des Landes eine "gute" Grundlage für das Gespräch". (Hervorhebung durch mich)
Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.
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| 01.07.2012 22:41 |
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Mark7us 7B., Saarbrücken-Dudweiler |
| 01.07.2012 22:44 |
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., Thierstein und Magdeburg | |