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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'facebook-Party': Aufräumarbeiten mal anders war: Feuerwehrfrau nach | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 729840 | ||
Datum | 06.07.2012 13:07 MSG-Nr: [ 729840 ] | 6376 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars T. Und das ist der Kernpunkt der Aktion: die Zustimmung des Herstellers, der die Ware auch transportiert hat. Ganz eigentlich hat der seine Schuld jedoch mit der Bereitstellung der fertig produtzierten Ware auf seinem Firmengelände erfüllt und die Ware gehört seitdem den Käufern, Stichwort zufälliger Untergang der Ware (Versendungskauf). Also hätte man ganz eigentlich die Supermärkte bzw. deren Geschäftsführer fragen müssen, ob sie der "Plünderung" zustimmen. Nur ist gerade in der Getränkeindustrie der Verkauf auf Kommissionsbasis üblich in dem Augenblick geht das Argument dann in die Leere. Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | ||||
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