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RubrikÜbung zurück
ThemaBezahlen für Übung in öffentlichen Gebäuden11 Beiträge
AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg729642
Datum03.07.2012 17:27      MSG-Nr: [ 729642 ]5935 x gelesen

Die Rechnung an die Gemeinde zum begleichen weiterschicken. Diese ist für die Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung zuständig. Somit auch für Kosten der Ausbildung. Die werden sich bestimmt gerne mit dem Rechnungsaussteller in Verbindung setzen.

Wir haben eigentlich in dieser Richtung keine Probleme.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

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 03.07.2012 16:41 Bern7har7d G7., München
 03.07.2012 17:24 Jan 7S., Wallenhorst
 03.07.2012 17:27 Chri7sti7an 7H., Karlsruhe
 03.07.2012 17:52 ., Thierstein und Magdeburg
 03.07.2012 18:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.07.2012 19:20 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 03.07.2012 20:18 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.07.2012 21:48 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 04.07.2012 08:33 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 04.07.2012 09:49 Bern7har7d G7., München
 04.07.2012 10:11 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee

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