Geschrieben von Sebastian W.Und um Linus' Rechtsauffassung zu begegnen: In § 11 StVO steht zwar nichts darüber, dass man zur Bildung der Rettungsgasse den Standstreifen mitbenutzen darf, aber man könnte § 38 Abs. 1 wohl so auslegen, dass der das abdeckt, wenn selbst das Überfahren roter Ampeln zum "Freie-Bahn-Schaffen" mehrheitlich bejaht wird, oder? ;o)
Ja klar. Keine Frage. Ich meinte, dass es für den "Zivilisten" im Stau auch bei Bildung der Rettungsgasse eigentlich verboten sein dürfte, den Seitenstreifen zu befahren. Und wenn keine LKWs herumstehen (muhaha) [1] funktioniert das auch ganz praktisch. Besonders auf den besser ausgebauten BABs, insbesondere wenn mehr als 2 Fahrstreifen vorhanden sind. Auf meiner A93 klappt das nicht, aber auf meiner "Hausstrecke" A9-A14 m.E. durchgängig. (Bis auf den Teil, der zur Zeit entsprechend ausgebaut wird.) Aber schließlich ist das auch auf Straßen ohne Seitenstreifen Vorschrift. Da muss es auch gehen...
[1]: Genauer gesagt behaupte ich sogar, dass es funktioniert, wenn keine LKW auf der äußerst linken Spur stehen.
MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus
(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
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Geändert von Linus D. [02.07.12 23:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |