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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRettungsgasse17 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen729582
Datum02.07.2012 23:20      MSG-Nr: [ 729582 ]4961 x gelesen

Moin

Geschrieben von peter e....die Polizei würde das dann auch immer so machen ...Ja, das fiel mir auch schon öfters mal auf. Wir fahren durch die (wirklich akzeptable) Rettungsgasse, und die Polizei schüsselt auf dem Standstreifen rum. Mein Highlight war eine Szene, wo unser LF die Rettungsgasse "aufschob", ein folgender Streifenwagen auf der Standspur sie wieder "zuschob" und ich mich mit dem Rüstwagen in einer dann nicht mehr ganz so schönen Rettungsgasse wiederfand.

Ich habe es auf unseren Autobahnen (alle mit zwei Fahrstreifen und durchgängigem Standstreifen je Richtung) noch nie erlebt, in der Rettungsgasse stecken geblieben zu sein. Klar ging es mal sehr behäbig voran, man stand mal still, fluchte während ein Kraftfahrer umständlich rangierte, und es gab auch schon leichten "Feindkontakt" - aber wir sind immer in vertretbarer Zeit durchgekommen.

Wenn man sieht, wie der durchschnittliche Kraftfahrer damit überfordert ist, so eine dusselige Rettungsgasse zu bilden, einem nicht unmittelbar vors Auto zu kurven und die Gasse auch nach Passage des ersten Autos freizuhalten, dann wird klar: eine Zusatzvariante "Standspur" kriegt der nicht mehr gebacken.

Oben hieß es "immer rechts von der linken Spur" - ja wenn nichtmal wir Fachleute wissen, wo wir die Spur zu suchen haben, ist klar, dass wir sie nicht immer finden... ;o) Das Teil findet sich auf vierspurigen Autobahnen laut StVO zwischen den Spuren 2 und 3 - und ja, ich finde das auch total behämmert und plädiere für die österreichische Lösung, aber momentan ist es nunmal so.

Mein Fazit: Wir sollten auf keinen Fall auf dem Standstreifen rumfahren. Wir gehören da nicht hin und da muss auch keiner mit uns rechnen. Ich persönlich würde also die Mitschuld im Falle eines Unfalls nach oben anpassen wollen, ganz generell gesprochen.
Und um Linus' Rechtsauffassung zu begegnen: In § 11 StVO steht zwar nichts darüber, dass man zur Bildung der Rettungsgasse den Standstreifen mitbenutzen darf, aber man könnte § 38 Abs. 1 wohl so auslegen, dass der das abdeckt, wenn selbst das Überfahren roter Ampeln zum "Freie-Bahn-Schaffen" mehrheitlich bejaht wird, oder? ;o)

Gruß,
Sebastian

--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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