Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Mindeststärke einer Berufsfeuerwehr in Niedersachsen? | 15 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 729232 |
Datum | 29.06.2012 17:32 MSG-Nr: [ 729232 ] | 3936 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Stimmt, denn die niedersächsische FeuVO gilt "für Feuerstätten, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke, ortsfeste Verbrennungsmotoren und deren Anlagen zur Abführung der Ab- oder Verbrennungsgase sowie für die Lagerung von Brennstoffen. Für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke gilt die Verordnung nur, wenn diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind. Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und deren Anlagen zur Abführung der Prozessgase."
Von FF oder BF steht da nix ;-)
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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