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Landesfeuerwehrschule
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSteckleiter / Drehleiter etc. Feuerwehrbedarfsplan in der Gemeinde6 Beiträge
AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen729134
Datum28.06.2012 18:35      MSG-Nr: [ 729134 ]4728 x gelesen

Geschrieben von Philipp J.Wir haben mehrere Mietsgebäude und Wohnblöcke die 3 Etagen Wie von Thorben schon gefragt, ist hier natürlich wichtig zu wissen, was damit gemeint ist. Ich gehe einfach mal von EG + 3 OGs aus.

Du schreibst, dass ihr ein HLF20 beschafft. Nach aktueller Norm ist darauf auch eine 3-teilige Schiebleiter verlastet, mit welcher ihr prinzipiell eine Menschenrettung aus dem 3. OG durchführen könnt. Rein von der möglichen Rettungshöhe dieser tragbaren Leiter betrachtet.
Diese Schiebleiter ist in Schleswig-Holstein offenbar als zweiter Rettungsweg zugelassen für Gebäude, welche vor dem 30. April 2009 errichtet wurden. Diese Gebäude genießen auch Bestandsschutz und die 3-teilige Schiebleiter ist dort weiterhin als zweiter Rettungsweg zugelassen.

Bei Gebäuden die danach errichtet wurden, ist ein alternativer zweiter Rettungsweg vorzuhalten durch eine entsprechende nicht-tragbare Leiter (i.A. ein Hubrettungsfahrzeug) bzw. durch bauliche Maßnahmen.

Auch wenn es nicht die perfekte Quelle dafür ist: vgl. ab S. 21f Vorlage für Feuerwehrbedarfsplan einer Gemeinde in SH (Gespeichert bei der LFS SH)

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Geändert von Patrick H. [28.06.12 18:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 28.06.2012 15:47 Phil7ipp7 J.7, Süderbrarup
 28.06.2012 16:52 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 28.06.2012 18:35 ., Moringen
 28.06.2012 19:04 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 08.08.2012 14:48 Lüde7r P7., Kelkheim
 08.08.2012 16:07 Kili7an 7E., Rheda-Wiedenbrück

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