1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Philipp J.Wir haben mehrere Mietsgebäude und Wohnblöcke die 3 Etagen Wie von Thorben schon gefragt, ist hier natürlich wichtig zu wissen, was damit gemeint ist. Ich gehe einfach mal von EG + 3 OGs aus.
Du schreibst, dass ihr ein HLF20 beschafft. Nach aktueller Norm ist darauf auch eine 3-teilige Schiebleiter verlastet, mit welcher ihr prinzipiell eine Menschenrettung aus dem 3. OG durchführen könnt. Rein von der möglichen Rettungshöhe dieser tragbaren Leiter betrachtet.
Diese Schiebleiter ist in Schleswig-Holstein offenbar als zweiter Rettungsweg zugelassen für Gebäude, welche vor dem 30. April 2009 errichtet wurden. Diese Gebäude genießen auch Bestandsschutz und die 3-teilige Schiebleiter ist dort weiterhin als zweiter Rettungsweg zugelassen.
Bei Gebäuden die danach errichtet wurden, ist ein alternativer zweiter Rettungsweg vorzuhalten durch eine entsprechende nicht-tragbare Leiter (i.A. ein Hubrettungsfahrzeug) bzw. durch bauliche Maßnahmen.
Auch wenn es nicht die perfekte Quelle dafür ist: vgl. ab S. 21f Vorlage für Feuerwehrbedarfsplan einer Gemeinde in SH (Gespeichert bei der LFS SH)
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Geändert von Patrick H. [28.06.12 18:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |