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RubrikEinsatz zurück
ThemaUnfall im Einsatz2 Beiträge
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland728977
Datum27.06.2012 00:25      MSG-Nr: [ 728977 ]1130 x gelesen

Geschrieben von Sven G.Vieleicht kann ja ein "Wissender" erklären, was da schief läuft...!?

Warum die Unfallkasse sich so penetrant weigert, kann ich nicht sagen. Das Urteils des erwähnten Professors ist ja eindeutig.

Aber vom Ablauf her ist genau das passiert, was regelmäßig falsch läuft und bei jeder Art von Unfall im Einsatzdienst zu Verwicklungen führt:
1. Unfall passiert und es wird KEIN D-Arzt oder BG Klinik aufgesucht. Statt dessen Hausarzt oder wer auch immer verfasst ein Gutachten. Ohne entsprechende Sachkenntnis im unfallchirurgischen D-Arzt Gebiet.
2. Die Unfallkasse stellt auf Grund dieser Tatsachen die Zahlungen ein. Aus deren Sicht logisch: Nur Bagatell-BG-Verletzungen können von nicht D-Ärzten behandelt werden. Folglich muss es eine Bagatelle sein, sonst würde sich ja der Patient in die Hand von D-Ärzten begeben.

Meine Empfehlung: IMMER ZUM D-ARZT ODER BG-KLINIK BEI ARBEITSUNFÄLLEN!
Wer auf der ganz sicheren Seite sein möchte, sollte sich als Wehr mindestens einen Feuerwehrarzt suchen, der D-Arzt ist oder in einer Abteilung mit D-Arzt Zulassung arbeitet.

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 26.06.2012 09:55 Sven7 G.7, Blankenstein
 27.06.2012 00:25 ., Viskafors

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