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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnung durch FF | 29 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 728797 | ||
Datum | 24.06.2012 11:00 MSG-Nr: [ 728797 ] | 12107 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Andreas R. Und das stellst Du wie sicher fest ? Insbesondere auch das derjenige in diesem Moment berechtigt ist ? Sollte nämlich der Herd aus (gewesen) sein und das (angebliche) Kleinkind da gar nicht drin....hast Du ein kleines Problem.... Ja. Aber nur ein sehr kleines. Der Einsatz kommt über die Polizei oder die FW-Leitstelle. Die Notrufe sind dort aufgezeichnet. Wenn die Alarmierung bewusst falsch erfoglte, hat der Anrufer ein Problem. Was sollten wir auch sonst machen. Warten bis die Wohung durch den Herd brennt? Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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