Geschrieben von Christian F.Zerlegen wir mal die Fälle
1. Wenn wir vor Ort sind weil es brennt brauche ich keine Polizei. Und komischerweise hat in diesen Fällen der Türöffnung (= ATr bricht Tür mit Axt/ Halligan& Brechstange auf) bisher niemand über die Rechtsgrundlage siniert, dabei ist es die selbe wie bei 2.
2. Wenn ich vor Ort bin weil der RettD mich nachgefordert hat und dahinter eine Person verletzt um Hilfe schreit brauche ich auch keine Polizei.
3. Wenn ich vor Ort bin weil sich jemand ausgesperrt hat und drinne ein Topf auf dem Herd steht oder ein Kleinkind unbeaufsichtig rumläuft und der mich bittet nun die Tür für ihn zu öffenen brauche ich keine Polizei weil ich auf Bitten des Bewohners tätig werde (klar, muß ich feststellen dass es auch der Bewohner ist) und somit kein egsetz verletze.
4. Wenn die Polizei mich nachgefordert hat weil der Nachbar seit 3 Wochen nicht mehr gesehen wurde ist die Polizei vor Ort. (=Regelfall)
Bis hier hin bin ich auf Deiner Seite!
5. Wenn der RettD mich nachgefordert hat weil der Nachbar seit 3 Wochen nicht mehr gesehen wurde brauche ich die Polizei. (=Ausnahmefall weil i.d.R. ruft man da als Nachbar die 110 bzw. bei einer ILtS schickt der Disponent die Pol mit)
6. Wenn ich vor Ort bin weil da das Wasser unter der Tür durchläuft, dann brauche ich die Polizei.
Hier stellt sich bei mir die Frage nach dem Warum!
Bei einem Einsatz "Person hinter Tür", egal wie lange der Zeitraum von den Hinweisgebern angegeben wird, soll/muss auf die Polizei gewartet werden? Halte ich persönlich für eine nicht ganz unproblematische Meinung. Oft genug habe ich erlebt, dass der nette Nachbar/Hinweisgeber bei der Festlegung des Zeitraumes zur "leichten Übertreibung" neigt, nur um einem entsprechenden Einsatz mehr Wichtigkeit zuzuordnen. Im Nachhinein stellte es sich dann raus, dass es anstatt 3 Wochen nur 3 Tage waren.
Wenn Wasser aus der Wohnung schon unter der Tür raus läuft, soll/muss auch auf die Polizei gewartet werden? Dann hat derjenige, der diese Entscheidung so trifft den Sinn der "Gefahrenabwehr" nicht wirklich verstanden. Wasser hinterlässt bekanntlicher Weise Schäden, wenn es unkontrolliert durch Wohnungen läuft. Ferner besteht u.A auch die Gefahr, dass Nachbarwohungen oder andere Gebäudeteile in Mitleidenschaft gezogen werden. Sprich: Wir haben a. den Schadenseintritt und b. die Gefahr der Schadensausbreitung. Und je länger ich warte, je größer wird der bereits eingetretene Schaden und die Gefahr der Folgeschäden.
Unterm Strich: Warum auf jemanden warten, der im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr nicht mehr und nicht weniger darf, als derjenige, der schon vor Ort ist. Gefahrenabwehr ist nicht nur Aufgabe der Polizei sondern auch der Kommune, der BF oder FF.
MfG Sven R.
Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)
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