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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Türöffnung durch FF | 29 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 728732 | ||
Datum | 22.06.2012 14:47 MSG-Nr: [ 728732 ] | 14194 x gelesen | ||
gerade im ländlichen Bereich ist aber oftmals gar keine Streife frei, oder die einzige Streife am anderen Ende des Dienstgebietes. Ist zwar selten, kommt aber vor. Fatal wäre es zuzuwarten bis die POL kommt, nur weil man sich bei der Standard-HiloPe oder 'ichhabmeinennachbarnseitzweiWochennichtmehrgesehen'-Einsatz nicht ohne POL aufgrund fragl. Rechtsgrundlage in die Wohnung traut. Ergänzend zum BayFwG kann man auch den gern zitierten §34 STGB bemühen, der zusammengefasst lautet: "Wat mut, dat mut" Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Alexander R. [22.06.12 14:48] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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