Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Mindeststärke einer Berufsfeuerwehr in Niedersachsen? | 15 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 728669 |
Datum | 22.06.2012 08:29 MSG-Nr: [ 728669 ] | 4511 x gelesen |
Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Martin M.Habe nur den §8 im Text au der seite der NABK gefunden denke doch da sollte es aktuell sein.
Das hat ja keiner bestritten. Bloß da findest Du es nicht. Der eigentliche Gesetzestext ist in der Regel knapp und, je nach dem um welches es sich handelt, etwas kryptisch geschrieben. Deswegen gibt es dazu einen Kommentare von Rechtsexperten oder Experten zu dem Thema des Gesetzestextes. Das findet man aber nicht im Internet, sondern muss man sich bestellen.
Dieser Kommentar befasst sich dann mit der Auslegung der einzelnen Paragraphen oder einzelner Sätze, anhand von Rechtssprechung, rechtswissenschaftlicher Literatur und natürlich auch ein Stück weit der Meinung der Autoren. Da das nicht über Nacht passiert, sondern eine Heidenarbeit ist, gibt es das nicht für gratis um die Ecke.
Anhand des Beispiels NBrandSchG: 17 Seiten DIN A5 reiner Gesetzestext inklusive Verzeichnis. 197 Seiten DIN A5 Kommentar zu den einzelnen Paragraphen.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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