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Thema | KBX als EL (Bayern), war: Firefighter von Monster angegriffen! | 45 Beiträge |
Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 728545 |
Datum | 21.06.2012 11:32 MSG-Nr: [ 728545 ] | 15188 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Kreisbrandrat
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor
Hallo zusammen,
Du hast drei Möglichkeiten zu bestimmen, wer der zuständige Einsatzleiter ist.
Die erste Möglichkeit ergibt sich aus der taktischen Gliederung der Kräfte nach Stärke und Art.
Truppführer in erster Instanz, Staffelführer und Gruppenführer in zweiter, Zugführer in dritter und Verbandführer in vierter Instanz.
Praktisch bedeutet dies, dass der ersteintreffende Führer einer taktischen Einheit die Einsatzleitung als Erster übernimmt. Trifft ein Führer einen taktisch höheren selbständigen Einheit ein, so wird dieser Einsatzleiter (FwDV 100).
Die zweite Möglichkeit ergibt sich aus der taktischen Gliederung des Einsatzraumes.
Je nach Art und Ausmaß der Einsatzstelle und je nach Art der Einsatztätigkeit kann es zu unterschiedlichen Strukturen kommen. In der Praxis bedeutet dies, dass es entsprechende Führer je nach Einsatzauftrag oder räumlichen Gegebenheit geben kann. Beispielsweise den Abschnittsleiter Wasserförderung oder den Abschnittsleiter Rettungsdienst (FwDV 100).
Die dritte Möglichkeit ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben des entsprechenden Bundeslandes. Insbesondere bei Katastrophen oder Großschadenslagen greift die Ländergesetzgebung, aber auch bei besonderen Führungsgraden wie beispielsweise Kreisbrandmeister, Kommandant und Ortsbrandmeister (Div. Feuerwehr-, Hilfeleistungs-, Kat-Schutzgesetze).
Im Rahmen einer Abschlussarbeit hab ich mich mit der Einsatzleitung aller Bundesländer beschäftigt und das auch grafisch ausgearbeitet. Die wirrsten Strukturen finden sich in Bayern und Baden-Württemberg, die Einfachste in Berlin.
Geschrieben von Linus D.Und der dritte Fall, in dem das absolut richtig ist: Es sind weder der Kommandant, noch dessen Stv. verfügbar. Dann muss es ja irgendwer machen. Und bei größeren Lagen möchte ich das nicht unbedingt dem durchschnittlichen GF zumuten. In Bayern ist der Kommandant (sobald anwesend) automatisch der Einsatzleiter. (Art. 18 Abs. 2, BayFwG). Und zwar nur der Kommandant, nicht etwa auch sein Stellvertreter!
Bei Kommunen mit "federführendem Kdt." (Art. 16 Abs. 2 Satz 1 BayFwG) kann dieser die Einsatzleitung übernehmen (Art. 18 Abs 2 Satz 2, BayFwG) KBR, KBM und KBI können (nach Rang sortiert) immer die Einsatzleitung übernehmen (Art. 18 Abs. 4, BayFwG).
Wie gesagt, bis auf den Kdt. können die anderen Führungskräfte übernehmen. Sie müssen nicht.
Besonderes Schmankerl für Bayern: Art. 18 Abs. 6, BayFwG: Der dem gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst angehörende Leiter von Einsatzkräften einer Berufsfeuerwehr kann die Einsatzleitung stets übernehmen. Satz 1 gilt für gleich qualifizierte Leiter von Einsatzkräften einer Ständigen Wache im eigenen Gemeindegebiet entsprechend.
Viele Grüße,
Albert
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| 17.06.2012 07:16 |
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Anto7n K7., Mühlhausen Firefighter von Monster angegriffen! |
| 17.06.2012 14:38 |
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., Thierstein und Magdeburg | |