Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Mindeststärke einer Berufsfeuerwehr in Niedersachsen? | 15 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 728510 |
Datum | 21.06.2012 07:59 MSG-Nr: [ 728510 ] | 6061 x gelesen |
Berufsfeuerwehr
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hauptamtliche Wache
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von = anonym = a.Ich meine mal gehört zu haben, dass eine BF mindestens einen Zug stellen muss.
Also im Kommentar zum §8 "Berufsfeuerwehr" des NBrandSchG steht:
-"Die BF muß aus hauptberuflich tätigen entsprechend ausgebildeten Gemeindebediensteten bestehen und Löschzugstärke, d.h. mindestens 18 Bedienstete je Wachabteilung erreichen. Einschließlich Zustatzpersonal für die Leitung der Wehr [...] müssen daher einer Berufsfeuerwehr im Brandschutzdienst (ohne Rettungsdienst) insgesamt ca. 62 Bedienstete zur Verfügung stehen."
Etwas weiter noch:
- "Die durchschnittliche Größe einer Berufsfeuerwehr muss sich an den örtlichen Verhältnissen und der Leistungsfähifkeit der FF orientieren. Als Richtwert kann folgender Maßstab dienen:
- Für die ersten 100.000 Einwohner 1 Zug je Wachabteilung
- für weitere 80.000 Einwohner kommt jeweils ein Gruppe je Wachabteilung hinzu."
HAW´s finden im Gesetz an sich keine Erwähnung. Im Kommentar werden "Hauptberufliche Wachbereitschaften" erwähnt, aber betont das sie BFen nicht gleichzusetzen sind. Die HAW wird als Verstärkung der FF gesehen und andersrum muss sich die HAW im Einsatzfall durch die FF verstärken lassen.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de
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