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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Transport von Druckgasflaschen / ADR | 11 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 728508 | ||
Datum | 21.06.2012 07:41 MSG-Nr: [ 728508 ] | 2651 x gelesen | ||
Das gilt nicht nur aus dem Bauch heraus. Im Gefahrgutrecht haftet jeder Beteiligte im Rahmen seiner Verantwortung. Beispiel: Ungesicherter Karton mit Sauerstoffflasche im Dienstwagen. Angedroht waren: Fahrer = Verlader: 800 EUR, Verstöße gegen Handhabungs- und Ladungssicherungspflichten. Anordnende Führungskraft: (Als Absender und Beförderer) 1500 EUR, Verstöße gegen Ladungssicherungspflichten, Schulungspflichten, Kontrollpflichten. Rutscht man durch den bzw. die Verstöße in einen Regeltransport, weil z.B. die Vorgaben zu den Freistellungen nicht eingehalten werden, sind für die Beteiligten u.U. mehrere 1000 EUR fällig. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de ... wir sind für den Deutschen Engagementpreis>/a> nominiert! | ||||
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