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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBefreiung und Gleichstellung von ha BF/ WF-Angehörigen5 Beiträge
AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW728351
Datum19.06.2012 16:18      MSG-Nr: [ 728351 ]1935 x gelesen

Geschrieben von Christoph R.irgendwo habe ich mal gehört, dass hauptberufliche Berufs-/ Werkfeuerwehrleute von der Pflicht, bei einem Schadensereignis Erste Hilfe zu leisten, befreit sind, sofern diese gerade auf dem Weg zum Dienst sind.

Erstens:
Ich glaube als Berufsfeuerwehrmann oder ähnliches sollte man Vorbild sein und auch wenn schon Laienhelfer vor Ort sind, anhalten und mithelfen. Wenn jemand vor Ort die Führung übernimmt kommt das immer gut und entlastet die wahrscheinlich sowieso schon nervösen Laienhelfer. Überleg mal, wie es in deinem Umfeld mit Erste-Hilfekursen aussieht...Da ist dann auch der Dienstbeginn zweitrangig, da sollte jeder Kollege der dann länger machen muss Verständnis haben...soviel zu meiner Meinung.

Zweitens:
Mit entsprechender Ausbildung hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Wissensvorsprung vor anderen Helfern, wenn denn überhaupt schon jemand vor dir angehalten hat und hilft. Ein BFler/RDler/Polizist hat sogar die Pflicht anzuhalten und zu helfen, da er durch seine Ausbildung mehr als andere dazu befähigt ist zu helfen und eine Art Garantenstellung hat. Sollte man denjenigen danach wegen unterlassener Hilfeleistung drankriegen, würde für diesen Personenkreis das Strafmaß sogar noch höher ausfallen als für den Normalbürger.

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 19.06.2012 15:48 Chri7sto7ph 7R., Berching
 19.06.2012 15:51 ., Dinslaken
 19.06.2012 16:18 Lars7 J.7, Krefeld
 19.06.2012 16:19 ., Dinslaken
 19.06.2012 20:49 ., Ergolding

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