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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenauschreibung veröffentlichen - ja / nein | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 728025 | ||
Datum | 16.06.2012 10:11 MSG-Nr: [ 728025 ] | 3195 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. ist eine Kommune verpflichtet Stellen offen auszuschreiben? Beamtenstellen sind auszuschreiben, soll ein Beamtenverhältnis neu geschaffen werden muss dies offen geschehen. Will man die Stelle mit schon verbeamteten besetzen, reicht "intern". Bei Beschäftigtenstellen nach TVöD gibt es keine grundsätzliche gesetzliche oder tarifvertragliche Pflicht zur Stellenausschreibung. Es gibt jedoch Ausnahmen, der Personalrat kann z.B. eine interne Ausschreibung fordern, und ich meine auch wenn die Stelle unters Teilzeit- und Befristungsgesetz fällt muss zumindest intern ausgeschrieben werden. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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