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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellenauschreibung veröffentlichen - ja / nein | 18 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 727891 | ||
Datum | 14.06.2012 18:04 MSG-Nr: [ 727891 ] | 4442 x gelesen | ||
Definitiv kann ich es nur für Österreich sagen (nein), aber die Verlinkung, die die Urheberschaft nicht "maskiert" (Öffnen im Frame, Unterdrücken der urheberinformationen), ist wohl auch in Deutschland nicht zu untersagen. Wenn die ausschreibende Stelle zur Bekanntmachung verpflichtet ist und so agiert, hat sie ein ganz anderes Problem.. herausfinden, ob dem so ist und ggf. (wenn die nicht Ruhe geben) gepfeffert antworten: Unmittelbar im verfahren geltend machen kann das nur ein (verhinderter?) Bewerber, aber meines Erachtens hat ein "Geheimhalten" der veröffentlichungspflichtigen Ausschreibung dienst- und/oder strafrechtliche Konsequenzen. | ||||
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